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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:

AMELY SCHÄFFEL IMMOBILIEN setzt bei Inanspruchnahme ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber voraus. Zum Schutz dieses Vertrauensverhältnisses verpflichten wir uns zu ordnungsgemäßem Geschäftsgebaren und bevorzugte Bearbeitung durch unsere fachkundigen Mitarbeiter.

Um gegenseitige Rechte und Pflichten zu schützen, legen wir folgende Bestimmungen zugrunde:

1.) Wir werden für Mieter und Eigentümer bzw. Käufer und Verkäufer als Nachweismakler und / oder als Vermittlungsmakler tätig.

2.) Die Maklerprovision ist fällig, sobald durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlungen ( mit ursächlich genügt ) ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann begründet, wenn der Vertrag durch eine auflösende Bedingung erlischt, eines vorbehaltenen oder nicht vorbehaltenen Rücktritts oder aus einem sonstigen Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Falls der Vertragsabschluss zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen, das gleiche gilt bei Zwangsversteigerung der von uns angebotenen Objekte. Wird aufgrund unserer Tätigkeit anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu entrichten. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Kauf- Mietvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen (z. B. Kauf -/Mietzinsreduzierung), oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag, weitere Vertragliche Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.

3.) Es ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen, wenn die Verhandlungsparteien aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufnehmen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist uns unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Bei Vertagsabschluss hat der Auftraggeber uns die Vertragspartei bekannt zu geben.

4.) Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sie erfolgen gemäß der unserem Auftraggeber erteilten Auskünfte. Auslassungen, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber ausgeschlossen.

5.) Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt, er haftet persönlich bei Weitergabe für unsere Provision, auch wenn er ein Bevollmächtigter ist.

6.) Der Nachweis der durch uns angebotenen Objekte gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.

7.) Zur Maklerprovision ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Im Einzelfall wird über die Provisionshöhe eine besondere Vereinbarung getroffen. Eine abweichende Provisionshöhe im Verkauf oder Vermietung von unseren Immobilienangeboten behalten wir uns ausdrücklich vor. Im Einzelfall kann die Provisionshöhe individuell vereinbart werden.
Somit behalten wir uns vor, dass die in der Vermietung oder im Verkauf stehende Immobilie im Einzelfall über die ortsübliche Provisionshöhe abzuändern. (Käufer und Verkäuferprovision)

8.) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erfüllung einer kostenlosen Leistung und kann keinen Schadensersatz durch das Nichterscheinen des Angebotes auf unserer Internetpräsenz ( Homepage ) geltend machen. Dieses gilt auch bei Nichterscheinen von Zeitungsannoncen in den regionalen sowie in den überregionalen Printmedien.

9.) Nebenabreden bedürfen der Schriftform; mündliche sowie telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit mit der Geschäftsleitung abgestimmt und schriftlich bestätigt werden. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Sitz der Behörde: Gewerbeaufsichtsamt Düsseldorf, – Regierungsbezirk Düsseldorf -, Lizenz: § 34 C der Gewerbeordnung

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